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   BPatG, 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16   

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BPatG, 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16 (https://dejure.org/2019,36514)
BPatG, Entscheidung vom 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16 (https://dejure.org/2019,36514)
BPatG, Entscheidung vom 04. September 2019 - 28 W (pat) 20/16 (https://dejure.org/2019,36514)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

    Auszug aus BPatG, 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16
    Bei dieser umfassenden Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist auf den durch die Zeichen hervorgerufenen Gesamteindruck abzustellen, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (vgl. EuGH, a. a. O. - Barbara Becker; GRUR Int. 2010, 129, Rdnr. 60 - Aceites del Sur-Coosur SA/Koipe Corporación SL; BGH GRUR 2013, 833, Rdnr. 30 - Culinaria/Villa Culinaria; a. a. O. - pjur/ pure).

    Im Rahmen der sogenannten erweiterten Minimallösung kann zwar ein nicht zu breiter Oberbegriff der anschließenden Prüfung der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit zugrunde gelegt werden, unter den "Badarmaturen (wasserführend und nicht wasserführend)" fallen, für die die Widerspruchsmarke 1 tatsächlich benutzt worden ist (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2013, 833, Rdnr. 61 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2012, 64, Rdnr. 10 und 11 - Maalox/Melox-GRY; BPatG GRUR 2004, 954, 955 f. - CYNARETTEN/Circanetten).

  • BGH, 02.04.2015 - I ZR 59/13

    Zur Zulässigkeit einer Parodie einer bekannten Marke

    Auszug aus BPatG, 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16
    der bekannten Marke ähnlichen Zeichens verbunden ist (vgl. BGH GRUR 2015, 1114 - Springender Pudel).
  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus BPatG, 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16
    Die Frage, ob die Unterscheidungskraft einer Marke in unlauterer Weise ausgenutzt wird, ist anhand einer umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände zu beurteilen, zu denen das Ausmaß der Bekanntheit und der Grad der Unterscheidungskraft der Marke, der Grad der Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen sowie die Art der betroffenen Waren und Dienstleistungen und der Grad ihrer Nähe gehören (vgl. EuGH GRUR 2009, 756 - L'Oréal/Bellure).
  • BGH, 22.01.2014 - I ZR 71/12

    Markenverletzung: Wegfall der durch eine Markenanmeldung begründeten

    Auszug aus BPatG, 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16
    Dabei kann für die Bejahung der Markenähnlichkeit regelmäßig bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche genügen (vgl. BGH GRUR 2014, 382 - REAL-Chips; GRUR 2011, 824 - Kappa m. w. N.).
  • BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/09

    Kappa

    Auszug aus BPatG, 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16
    Dabei kann für die Bejahung der Markenähnlichkeit regelmäßig bereits die Ähnlichkeit in einem der genannten Wahrnehmungsbereiche genügen (vgl. BGH GRUR 2014, 382 - REAL-Chips; GRUR 2011, 824 - Kappa m. w. N.).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 162/04

    AKZENTA

    Auszug aus BPatG, 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16
    Entscheidend ist dabei, ob der angesprochene Verkehr auf Grund der ihm objektiv entgegentretenden Umstände das benutzte Kennzeichen zumindest auch als Mittel zur Unterscheidung der Waren bzw. Dienstleistungen im Sinne eines Herkunftshinweises ansieht (vgl. BGH GRUR 2008, 616 - AKZENTA).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZB 52/09

    Maalox/Melox-GRY

    Auszug aus BPatG, 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16
    Im Rahmen der sogenannten erweiterten Minimallösung kann zwar ein nicht zu breiter Oberbegriff der anschließenden Prüfung der Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit zugrunde gelegt werden, unter den "Badarmaturen (wasserführend und nicht wasserführend)" fallen, für die die Widerspruchsmarke 1 tatsächlich benutzt worden ist (vgl. hierzu auch BGH GRUR 2013, 833, Rdnr. 61 - Culinaria/Villa Culinaria; GRUR 2012, 64, Rdnr. 10 und 11 - Maalox/Melox-GRY; BPatG GRUR 2004, 954, 955 f. - CYNARETTEN/Circanetten).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

    Auszug aus BPatG, 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16
    An einer rechtserhaltenden Benutzung fehlt es, wenn das eingetragene Zeichen ausschließlich als Unternehmenskennzeichen und nicht zugleich zumindest auch als Marke für die registrierten Waren bzw. Dienstleistungen benutzt worden ist (vgl. BGH GRUR 2013, 925 - VOODOO).
  • BGH, 03.07.2014 - I ZB 77/13

    Markenschutz: Ähnlichkeit von Waren - ZOOM/ZOOM

    Auszug aus BPatG, 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16
    Eine Ähnlichkeit von Waren bzw. Dienstleistungen ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn diese unter Berücksichtigung der für die Frage der Verwechslungsgefahr erheblichen Faktoren wie insbesondere ihrer Beschaffenheit, ihrer regelmäßigen betrieblichen Herkunft, ihrer regelmäßigen Vertriebs- und Erbringungsart, ihres Verwendungszwecks und ihrer Nutzung, ihrer wirtschaftlichen Bedeutung, ihrer Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Produkte oder Leistungen so enge Berührungspunkte aufweisen, dass die beteiligten Verkehrskreise der Meinung sein könnten, sie stammten aus demselben Unternehmen oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen (vgl. BGH GRUR 2015, 176 - ZOOM/ZOOM).
  • EuGH, 11.03.2003 - C-40/01

    Ansul

    Auszug aus BPatG, 04.09.2019 - 28 W (pat) 20/16
    Dies ist jedoch unschädlich, da die eingereichten Unterlagen auf eine ernsthafte Benutzung der Widerspruchsmarken für bestimmte Waren innerhalb der für sie maßgeblichen Benutzungszeiträume schließen lassen (vgl. hierzu auch EuGH GRUR 2003, 425, Rdnr. 38 - Ansul/ Ajax).
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

  • BPatG, 23.10.2003 - 25 W (pat) 52/02
  • BGH, 09.02.2012 - I ZR 100/10

    pjur/pure

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

  • BGH, 11.05.2006 - I ZB 28/04

    Malteserkreuz

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07

    AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher

  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 132/04

    INTERCONNECT/T-InterConnect

  • BGH, 06.11.2013 - I ZB 63/12

    Rechtsbeschwerdeverfahren nach Markenlöschung: Beurteilung der Warenähnlichkeit

  • BGH, 22.09.2005 - I ZB 40/03

    coccodrillo

  • EuGH, 12.01.2006 - C-361/04

    Ruiz-Picasso u.a. / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

  • EuGH, 24.06.2010 - C-51/09

    Becker / Harman International Industries - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BGH, 29.05.2008 - I ZB 54/05

    Pantohexal

  • EuGH, 03.09.2009 - C-498/07

    Aceites del Sur-Coosur / Koipe - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung

  • EuGH, 02.09.2010 - C-254/09

    Calvin Klein Trademark Trust / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

  • BPatG, 20.10.2021 - 29 W (pat) 517/19
    Zwischen den Waren "Heizkessel, Rohre für Heizkessel, Speisevorrichtungen für Heizkessel, Wärmetauscher, Warmwasserheizungsanlagen" und "Mischventile [Wasserhähne]" besteht ebenfalls Ähnlichkeit (vgl. BPatG, Beschluss vom 04.09.2019, 28 W (pat) 20/16 - JOPP / JOOP zur Ähnlichkeit zwischen "Mischhähne für Wasserleitungen" und "Heizungen").
  • BPatG, 26.09.2022 - 25 W (pat) 597/19
    Damit erfüllt sie nicht die Voraussetzungen nach § 294 Abs. 1 ZPO und kann allenfalls im Zusammenhang mit weiteren Glaubhaftmachungsunterlagen im Rahmen einer umfassenden freien Beweiswürdigung nach § 286 Abs. 1 ZPO ergänzende Bedeutung erlangen (vgl. BPatG 26 W (pat) 9/07 - HEAVY WATER/HEAVY WATER; 28 W (pat) 20/16 - JOPP/JOOP), zumal, wenn sie - wie vorliegend - etwa zwei Jahre des maßgeblichen Benutzungszeitraums umfasst und die Unterzeichnung des Originals erkennen lässt.
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